Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 3 V 72/07

Gesetze: TabStG § 19, TabStG § 20, TabStG § 12, Richtlinie (EWG) Nr. 12/92, ZK Art. 202, ZK Art. 244, FGO § 69

Schuldner von Tabaksteuer bei Zigarettenschmuggel

Leitsatz

1. Verbringer i.S. des § 19 TabStG ist nur derjenige, der weiß, dass er steuerpflichtige Ware in das Steuergebiet verbringt.

2. Das Zollrecht, das den Führern von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr eine Garantiehaftung auferlegt, ist auf den Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren nicht zu übertragen. Das TabStG folgt der RL (EWG) Nr. 12/92, welche grundsätzlich vom Bestimmungslandprinzip ausgeht. Das gemeinschaftsrechtliche Bestimmungslandprinzip bedeutet im Verbrauchsteuerrecht nicht, dass die Besteuerung nach den Regeln des Mitgliedstaates, in dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, tatsächlich erfolgt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Führer des Beförderungsmittels im grenzüberschreitenden Warenverkehr Kenntnis von dem Vorgang hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAC-67333

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 04.09.2007 - 3 V 72/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen