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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 107/05 EFG 2008 S. 279 Nr. 4

Gesetze: AO § 174 Abs. 4UStG 1993 § 1 Abs. 1aUStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG 1993 § 14 Abs. 2 S. 2UStG 1993 § 14 Abs. 1UStG 1993 § 17 Abs. 1

Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen unrechtmäßigem Vorsteuerabzug nach § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz

Nimmt das Finanzamt rechtlich irrig an, dass aus einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung zu Unrecht abgezogene Vorsteuern nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG 1993 im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung zurückzufordern sind und hebt das FG den diesbezüglichen Umsatzsteuerbescheid auf, kann der Umsatzsteuerbescheid, dessen Zahllast durch den Vorsteuerabzug aus dem Geschäftserwerb gemindert wurde, nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 279 Nr. 4
VAAAC-67332

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 30.08.2007 - 2 K 107/05

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