BFH - III R 83/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: InvZulG § 3 Abs 1 S 3, InvZulG § 1 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
Gebäudesanierung durch Bauträger: Keine doppelte Gewährung der InvZul bei doppelter Anspruchsberechtigung, somit keine InvZul für nachträgliche Herstellungskosten des Erwerbers, wenn der Veräußerer den Höchstbetrag bereits beantragt und erhalten hat.
a) Wer ist bei einem Bauträgervertrag Hersteller von Modernisierungsarbeiten?
b) Ist die Vermietung durch den Erwerber ausreichend, oder muss diese durch den Bauträger erfolgen?
c) Besteht für Gebäude im Umlaufvermögen eine Anspruchsberechtigung?
d) Ist der Erwerber im Falle eines Bauträgervertrages nur nachrangig InvZul berechtigt?
e) Macht eine Vereinbarung, dass die InvZul dem Erwerber zusteht, die Antragstellung des Bauträgers unwirksam?
Anspruchsberechtigung; Antragstellung; Bauträger; Erwerber; Kumulationsverbot; Umlaufvermögen
Fundstelle(n):
JAAAC-67216