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Doppelbesteuerung | Progressionsvorbehalt bei Einkünften eines in der Türkei nichtselbständig tätigen Sportlers
▶ Urteil: Einkünfte, die ein in Deutschland ansässiger Berufsfußballspieler aus einer Tätigkeit als Angestellter eines türkischen Fußballvereins in der Türkei erzielt, unterliegen als steuerfreie Einkünfte lediglich dem Progressionsvorbehalt. Der Fußballspieler erzielt Einkünfte aus einer unselbständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer i. S. des Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Türkei; die sog. „Sportlerklausel” (Art. 17 Abs. 1 DBA-Türkei) greift insoweit nicht ein (EFG 2007 S. 1879).
▶ Hinweis: Der unbeschränkt steuerpflichtige Kl. (Lizenzfußballspieler) erzielte im Streitjahr Einkünfte als Arbeitnehmer eines türkischen Fußballvereins B. Das FA behandelte diese Einkünfte nach Art. 17 Abs. 1 i. V. mit Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ff DBA-Türkei als in Deutschland steuerpflichtig.
Nach Auffassung des FG handelt es sich jedoch um Einkünfte i. S. des Art. 15 Abs. 1 DBA-Türkei mit der Konsequenz, dass die Einkünfte in Deutschland nur dem Progressi...