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OFD Münster 12.10.2007 , IWB 1/2008 S. 1239

Allgemeines | Ausstellung von Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute oder Finanzleistungsinstitute

Bei Auszahlung von Kapitalerträgen ist auch dann Kapitalertragsteuer einzubehalten, wenn die Auszahlung durch eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder eines ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts i. S. des §§ 53, 53b KWG erfolgt.

Eine Übersicht über Zweigstellen und Zweigniederlassungen i. S. des §§ 53, 53b KWG, die befugt sind, im Inland Bankgeschäfte zu betreiben, hat die OFD als Anlage beigefügt.

Darüber hinaus kann eine Übersicht über die Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen i. S. des § 53b KWG oder ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis haben, in Deutschland Finanzdienstleistungen zu erbringen, über die Internetseite der BAFIN abgerufen werden.

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