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Wohnungseigentumsrecht | Verwalterbescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
Das AG Neuss hat mit Beschluss v. - 74 II 106/07 (ZMR 2007 S. 898) entschieden, dass der Wohnungseigentümer nicht nur verlangen kann, dass ihm der WEG-Verwalter seinen Anteil am Zinsabschlag bescheinigt, damit er die Steuer anteilig vom Finanzamt erstattet bekommt, sondern ihm ebenso auch eine Bescheinigung zum Nachweis der Kosten der ihn betreffenden anteiligen haushaltsnahen Dienstleistungen i. S. des § 35a EStG (in einer Ausgabensumme) zu erteilen hat. Diese Bescheinigung muss der WEG-Verwalter aber nicht unentgeltlich erstellen (vgl. auch 111a II 89/2007 WEG, ZMR 2007 S. 819).