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Mietrecht | Umsatzmiete und Vorlage von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
Wird im Zusammenhang mit einer Umsatzmiete- oder -pacht vertraglich vereinbart, dass die monatlichen Nettoumsätze des Mieters/Pächters durch Übergabe einer von einem Steuerberater oder Buchprüfer belegten betriebswirtschaftlichen Auswertung mitgeteilt werden sollen, reicht dann die bloße Mitteilung der Umsätze durch den Berufsträger nicht aus. Denn die geforderte betriebswirtschaftliche Auswertung soll gerade eine erleichterte Prüfung der mitgeteilten Nettoumsätze auf Plausibilität ermöglichen und beinhaltet von daher schon im Hinblick auf Angaben über die Höhe der Kosten mehr als bloße Umsatzübersichten. Besondere Geheimhaltungsinteressen – etwa bei einem Vermieter- bzw. Verpächterwechsel – sollen dem grundsätzlich nicht entgegenstehen (,...