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Gesellschaftsrecht | Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers
Voraussetzung für die Bestellung eines Notgeschäftsführers ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist. Ferner muss ein dringender Fall gegeben sein, der nur anzunehmen ist, wenn die Gesellschaftsorgane selbst nicht in der Lage sind, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen, und der Gesellschaft oder einem Beteiligten deswegen Schaden droht (). – Anmerkung: Diese Erfordernisse sind eng auszulegen, weil die Ernennung eines Notgeschäftsführers einen wesentlichen Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter (§ 46 Nr. 5 GmbHG) darstellt. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gerichts, gesellschaftsinter...