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Einkommensteuer | Vereinbarkeit des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 mit dem Gemeinschaftsrecht
Nach dem NWB OAAAC-66238 ist es derzeit nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der Grundsätze, die der EuGH in seinen Urteilen v. - Rs. C-290/04, FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (BStBl 2007 II S. 352) und v. - Rs. C-345/04, Centro Equestre da Lezíria Grande Lda. NWB EAAAC-46635 für die Jahre 1993 und 1996 aufgestellt hat, trotz des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der EG-Beitreibungsrichtlinie 2001/44/EG v. (ABlEG Nr. L 175 S. 17) auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht. – Anmerkung: Im Streitfall ging es um den Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 EStG durch einen Tourneeveranstalter für die Vergütung an in Großbritannien ansässige Künstler für Inlandsauftritte. Der Tourneeveranstalter hatte den Steuerabzug vorgenommen, gegen seine Steueranmeldung jedoch Rech...