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Einkommensteuer | Zeitliche Zuordnung von Steueranrechnungsbeträgen
Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte Gewinnausschüttung den Einkünften des Anteilseigners aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und deshalb die entsprechende Einnahme zur Hälfte im Einkommensteuerbescheid 1992 erfasst, so müssen nach dem NWB VAAAC-66240 auch die anfallenden Steueranrechnungsbeträge (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) zur Hälfte auf die Einkommensteuer 1992 angerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn jene Beträge bereits vollen Umfangs auf die Einkommensteuer 1993 angerechnet worden sind. – Anmerkung: Der Rechtscharakter einer Anrechnungsverfügung nach § 36 Abs. 2 EStG ist bekanntlich seit langem strittig, insbesondere zwischen dem I. und dem VII. Senat des BFH: Handelt es sich nur um eine vorläufige Regelung, die in e...