Finanzinnovationen – Ertragsermittlung bei Investmentvermögen
Im Jahr 2006 hat der BFH in mehreren Entscheidungen zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Das (BStBl 2007 I S. 548) regelt die Anwendung der Urteile bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer und bei der Einkommensteuerveranlagung.
Zur Ermittlung der Kapitalerträge auf der Ebene von Investmentvermögen enthält das BMF-Schreiben keine Ausführungen. Da es sich bei Investmentvermögen regelmäßig um Fälle mit erheblicher steuerlicher Auswirkung handelt, ist BFH-Rechtsprechung hinsichtlich der Ertragsermittlung uneingeschränkt anzuwenden.
Oberfinanzdirektion Rheinland v. - S 1980 - 1031 - St 222
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 354 Nr. 8
EStB 2008 S. 60 Nr. 2
TAAAC-66809