Oberfinanzdirektion Koblenz - S 7165 A - St 44 2

Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen mit Geldspielgeräten

Kurzinfo Nr. ST 4_2007K008 vom  – S 7165 A – St 44 2

Mit der im Bezug genannten Kurzinfo hat die OFD angewiesen, keine Aussetzung der Vollziehung in Einspruchsverfahren bezüglich der Besteuerung der Umsätze mit Geldspielgeräten zu gewähren.

Der die Beschwerde des Finanzamtes gegen den als unbegründet zurückgewiesen und die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch das FG nicht beanstandet.

Der BFH hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, wonach noch nicht geklärt ist, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmmung missbräuchlicher Steuergestaltung vom ( BGBl 2006 I, S. 1095, BStBl 2006 I, S. 353) mit der Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG insoweit vereinbar ist, als er „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz” im Sinne der Richtlinienbestimmung von der Steuerbefreiung ausnimmt.

Die Vertreter (USt und AO) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben keine Einwendungen gegen die Veröffentlichung und allgemeine Anwendung des vorbezeichneten BFH-Beschlusses erhoben, so dass in vergleichbaren Fällen Aussetzung der Vollziehung gewährt werden kann.

Die OFD weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzämter eine der gesetzlichen Regelung nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 entsprechende Besteuerung der Umsätze mit Geldspielgeräten sicher zu stellen haben. Der BFH-Beschluss kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass derartige Umsätze nunmehr als steuerfrei zu behandeln sind.

Die im Bezug genannte Kurzinfo ist überholt und wird aus InfO entfernt.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7165 A - St 44 2

Fundstelle(n):
UAAAC-66797