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Fünftelregelung gem. § 34 Abs. 1 EStG verfassungsgemäß
Die Besteuerung von Abfindungszahlungen nach der sog. Fünftelregelung gem. § 34 Abs. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist verfassungsgemäß. Der durch die Fünftelregelung bewirkte Tarifverlauf führt nicht zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen übermäßigen Besteuerung.