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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung v. - S 0062 (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das (BStBl 2007 I S. 778) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert. Die Änderungen betreffen neben den Regelungen zu §§ 30, 175, 233a, 350 AO vor allem die Regelung zu § 89 AO. Anmerkung: Da der Anwendungserlass zu § 89 AO um Regelungen zur Erteilung verbindlicher Auskünfte ergänzt wurde, hat das die - (BStBl 2003 I S. 742), v. - IV A 4 - S 0224/07/0001 - (BStBl 2007 I S. 227) und v. - IV A 4 - S 0224/07/0003 - (BStBl 2007 I S. 470) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Regelungen in Nummer 4 und 5 des sind nach Nr. 5 des neuen AEAO zu § 89 für Auskünfte mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben, die bis zum erteilt worden sin...