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Risiko „Schwarzlohn”: Arbeitnehmeranteile lohnsteuerpflichtig
Entrichtet der Arbeitgeber hinterzogene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nach, ohne bei seinen Arbeitnehmern Rückgriff zu nehmen, führt dies zu einem lohnsteuerpflichti-gen geldwerten Vorteil bei den Arbeitnehmern.
Die Folge: Im Zeitpunkt der Nachentrichtung entsteht Lohnsteuer, die der Arbeitgeber neben den nachentrichteten Sozialversicherungsbeiträgen abführen muss. Unterlässt er dies, kann ihn das FA durch einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid in Anspruch nehmen.
Zwar kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerpflicht auf die nachentrichteten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung dadurch vermeiden, dass er Rückgriff auf den Arbeitnehmer nimmt. Dies ist aber nur bei den nächsten drei Lohnzahlungen möglich; nach Ablauf dieses Zeitraums darf der Arbeitgeber nur dann auf den ...