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Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2008
Auch für das kommende Jahr 2008 wurden die Sozialversicherungsrechengrößen auf Basis der Einkommensentwicklung des Jahres 2006 durch den Gesetzgeber überprüft und teilweise aktualisiert. Am hat das Bundeskabinett die neuen Werte beschlossen.
I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2008
1. Rentenversicherung
1.1 Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde für das Kalenderjahr 2008 auf 63.600 € jährlich und 5.300 € monatlich angepasst. Im Beitrittsgebiet wurden die entsprechenden Werte auf 54.000 € jährlich und 4.500 € monatlich herabgesetzt. Zur Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze kam es dadurch, dass die für 2007 aus 2005 fortgeschriebene Lohnrate (Ost) in 2006 tatsächlich nicht erreicht wurde. Die Beitragsbemessungsgrenze S. 10 (Ost) gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat.
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Beitragsbemessungsgrenzen in
der Rentenversicherung 2008 in € | ||||
jährl. | m... |