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Die Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz (Teil D)
Besondere Aufzeichnungen sowie Folgen beim Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten
Der letzte Teil der Gesamtübersicht behandelt die besonderen Aufzeichnungen für bestimmte umsatzsteuerliche Sachverhalte. Zu beachten ist, dass sich die Aufzeichnungspflichten nicht nur aus der allgemeinen Vorschrift des § 22 UStG, sondern unmittelbar aus der Einzelvorschrift selbst (z. B. Reiseleistungen nach § 25 UStG) oder auch aus weiteren Verwaltungsanweisungen (z. B. bei der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG in Abschnitt 219 UStR) ergeben. Hinweise zu Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten runden den Beitrag ab.
Die Serie zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz besteht aus insgesamt vier Teilen:
Teil A: Ein Gesamtüberblick mit Hinweisen zur Jahreserklärung für 2006 und 2007, , NWB LAAAC-62769
Teil B: Ausgangsleistungen, unentgeltliche Wertabgaben und entgeltliche Leistungen nach § 10 Abs. 5 UStG, , NWB DAAAC-64506
Teil C: Eingangsleistungen sowie Aufzeichnungen für bestimmte Unternehmer, , NWB RAAAC-65599
Teil D: Besondere Aufzeichnungen sowie Folgen beim Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten, , NWB DAAAC-66580 S. 18