Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2009

Kinderfreibetrag contra Urlaubsgeld - Mustereinspruch

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In die Einkunftsberechnung ist Urlaubsgeld nicht in voller Höhe einzubeziehen, wenn es erst nach dem Ausbildungsende des Kindes auf dem Gehaltskonto gutgeschrieben wird. Auf den Zufluss kommt es daher an. Das Tatbestandsmerkmal " entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG richtet sich nach dem Zufluss und nicht nach der wirtschaftlichen Zurechnung.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
LAAAC-66560