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BBEV Nr. 1 vom Seite 38

Unmittelbarer Rückkauf von Aktien

Verlustrealisation oder Gestaltungsmissbrauch?

von Dr. Jürgen Heidenreich, Alzenau

Nach derzeit geltender Rechtslage müssen Anleger – zumindest aus Steuersicht – darauf achten, verlustträchtige Aktien noch vor Ablauf der Jahresfrist zu veräußern. Auf diese Art und Weise wird Ausgleichspotenzial für steuerpflichtige Gewinne geschaffen. Oftmals will ein Anleger diese Aktien jedoch gar nicht verkaufen. Das FG Münster hat nun mit Urteil v. - 10 K 3380/04 E NWB SAAAC-44254 recht anlegerfreundlich über die Frage des Zeitraums bis zum erneuten Aktienkauf entschieden.

I. Ausgangslage

Derzeit sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften – sofern Wertpapiere betroffen sind – (noch) steuerfrei, wenn zwischen Ankauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Dementsprechend können Verluste nur steuerlich wirksam werden, wenn Ankauf und Verkauf innerhalb dieser Zeitspanne erfolgt. Die Verluste können dann mit anderen Gewinnen aus derartigen Geschäften verrechnet werden; ein Überschuss an Verlusten aus Einkünften aus §§ 22 Nr. 2, 23 EStG kann ein Jahr zurückgetragen bzw. (derzeit) zeitlich unbegrenzt vorgetragen und in Folgejahren mit Gewinnen aus derartigen Einkünften verrechnet werden.

Außerhalb der Jahresfrist getätigte Verkäufe wirken sich steuerlich generell nicht mehr aus. Steuersensible Anleger werden daher ...

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