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BBKM 1/2008 S. 4

Prospekthaftung und konkreter Vertrauenstatbestand

In zwei parallelen Entscheidungen, die die Insolvenz eines Filmfonds betrafen, hatte der BGH erneut Gelegenheit, sich mit der Prospektverantwortlichkeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu befassen.

Der Prospekt enthielt den Hinweis, eine namhafte WP-Gesellschaft sei mit der Prospektbeurteilung beauftragt worden und werde über das Ergebnis einen Bericht erstellen. Ernsthaften Interessenten werde der Bericht auf Anfrage durch die beauftragte Vertriebsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Wie der BGH feststellte, waren die Hinweise auf einen möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht hinreichend deutlich. Dies war von der prüfenden WP-Gesellschaft jedoch nicht erkannt und nicht beanstandet worden.