Arbeitshilfe - Stand: 05.01.2011

Kinderfreibetrag: Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. v. 13.12.2006 und des § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG - Mustereinspruch

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Die Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG durch das AuslAnsprG vom (BStBl I 2006, 2915) erstreckt sich entgegen § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG zum einen nicht auf alle vor dem verwirklichten Sachverhalte, in denen das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist; zum anderen wird § 62 Abs. 2 EStG in der angesprochenen Neufassung als verfassungswidrig angesehen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
EAAAC-66438