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Cross-Border-Leasing
Neue Anpassungsregelung für unterschiedliche Besteuerung innerhalb der EU
Cross-Border-Leasing bezeichnet ein Leasing über Nationengrenzen hinweg, Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten. Aus der Internationalität der Verträge ergaben sich für Unternehmen umstrittene steuerrechtliche Folgen. Die neuen UStR 2008, die ab dem zur Anwendung kommen, nehmen in Abschn. 25 Abs. 4 erstmals Anpassungsregelungen für die Behandlung der unterschiedlichen Umsatzbesteuerung innerhalb der EU beim Cross-Border-Leasing auf.
Leasing im deutschen Umsatzsteuerrecht
Werden Gegenstände oder Sachgesamtheiten im Leasing-Verfahren überlassen, handelt es sich zivilrechtlich um einen Mietvertrag. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggegenstands. Anders als beim Mietvertrag wird beim Leasing jedoch die Gefahr für Instandhaltung, Sachmängel und Untergang auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasinggeber tritt dem Leasingnehmer dafür seine Ansprüche gegen Dritte, insbesondere Gewährleistungsansprüche ab. In Verbindung mit günstigen Kauf- oder Verlängerungsoptionen entsteht so für den Leasingnehmer eine eigentümerähnliche Stellung.
Ertragsteuerlich wird der Leasingnehmer in folgenden Fällen als wirtsch...