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Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand
Der BFH hatte im Urteil v. - I R 32/06 u. a. entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts (jPöR) ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest in Höhe der laufenden Betriebsverluste zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die jPöR führt. Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus gilt im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Regelung Folgendes: Bis zum Veranlagungszeitraum 2003 war nach Abschn. 5 Abs. 1la KStR 1995 die Zusammenfassung von Gewinn- und Verlusttätigkeiten in Eigengesellschaften unter dem Gesichtspunkt des § 42 AO zu beurteilen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist nach R 7 Abs. 2 KStR 2004 bei der Einkommensermittlung der Eigengesellschaft das Vorliegen einer verdeckt...