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Kindergeldanspruch freizügigkeitsberechtigter EU-Ausländer
Ein Angehöriger eines EU-Mitgliedstaats, der im Bundesgebiet selbständig tätig ist, ohne – ggf. auf seinen Antrag – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein, unterfällt nicht dem persönlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Für diesen verbleibt es beim Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn für im Heimatstaat lebende Kinder dort Kindergeld oder dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gewährt werden oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären.