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Gesellschaftsanteil als Teilbetrieb
Eine Kapitalgesellschaftsanteil von weniger als 100 % erfüllt die Teilbetriebseigenschaft, wenn die Beteiligung nicht zum Sonderbetriebsvermögen gehört, es sich um die einzige Beteiligung des Unternehmens handelt und diese im Sinne der Teilbetriebs-Rechtsprechung gesondert verwaltet wird.