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Keine Ausweitung der ermäßigten Umsatzsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat einen Bericht zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, der seit 1983 bei 7 % liegt, vorgelegt. Darin stellt es klar, dass derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine grundsätzliche Überarbeitung der Umsatzsteuerermäßigung besteht. Aufgrund des EU-Gemeinschaftsrechts und wirtschafts- sowie finanzpolitischer Erwägungen ließen sich Forderungen nach einem größeren Geltungsbereich des geringeren Satzes nicht erfüllen.
Der Bericht kommt gleichzeitig zu dem Schluss, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend 1968 beschlossenen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelungen seien dem Bürger gegenüber teilweise nicht mehr vermittelbar. Ihre Abschaffung gefährde nicht die soziale Balance. Nur wenige Ermäßigungen, wie die niedrige Besteuerung von Lebensmitteln, dienten der steuerlichen Schonung des soziokulturellen Existenzminimums.