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Wettbewerbsrecht | Unaufgeforderte Werbeanrufe auch bei Gewerbebetrieb unzulässig
Werbeanrufe bei Unternehmen können wettbewerbswidrig sein, wo sie zu belästigenden Störungen der beruflichen Tätigkeit führen. Anders als Anrufe bei Privatpersonen ist ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich zwar bereits dann zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Angerufenen daran vermutet werden kann (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Doch müssen Anrufer die hohe Zahl gleichartiger Angebote und deren große aktuelle Verbreitung berücksichtigen, was für einen Gewerbetreibenden die Gefahr berge, in seinem Geschäftsbetrieb durch eine Vielzahl ähnlicher Telefonanrufe empfindlich gestört zu werden (). Im konkreten Fall betrieb die Beklagte eine Internetsuchmaschine mit einem eigenen Unternehmensverzeichnis, in das sie Unternehmen kostenlos oder bei ein...