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Gesellschaftsrecht | Einbeziehung tarifvertraglicher Regelungen in den GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Wurden zur Regelung des Urlaubsanspruchs dem Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers entsprechende tarifvertragliche Bestimmungen (hier: Manteltarifvertrag für kaufmännische und technische Angestellte der Druckindustrie) zugrunde gelegt, kann dies (auch) die Einbeziehung der Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes mit der Folge begründen, dass noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten sind. Dass der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich nicht Arbeitnehmer ist, steht dem nicht entgegen (OLG Frankfurt/M., Urteil v. 9. 2. 2007 - 24 U 185/07).