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Lohnsteuer | Zuschuss des Arbeitgebers zur Risikoübernahme durch Dritte bei ausgelagertem Optionsmodell als Sachlohn
Leistet der Arbeitgeber im Rahmen eines ausgelagerten Optionsmodells zur Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer Zuschüsse an einen Dritten als Entgelt für die Übernahme von Kursrisiken, so führt dies gem. NWB SAAAC-65405 bei den Arbeitnehmern zu Sachlohn, wenn die Risikoübernahme des Dritten auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beruht. Dazu führt der Senat weiter aus: Eine – die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in der für die Jahre 1996 und 1997 geltenden Fassung ausschließende – Einnahme in Geld i. S. des § 8 Abs. 1 EStG liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber eine Zahlung an einen Gläubiger des Arbeitnehmers leistet und dadurch in Abkürzung des Zahlungswegs eine Forderung des Gläubigers gegen den Arbeitnehmer getilgt wird. Die Annahme einer Barlohnzuwendung im abgekürzten Zahlungs...