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Weiterentwicklung des handelsrechtlichen Einzelabschlusses
Änderungen des BilMoG-E sowie weitere Reformüberlegungen
Am hat das BMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz/BilMoG) veröffentlicht. Der Entwurf sieht für den handelsrechtlichen Einzelabschluss sowohl Maßnahmen im Bereich der Deregulierung als auch wesentliche Modifikationen von Ansatz- und Bewertungsvorschriften vor . Im Folgenden werden die Ziele des BilMoG-E für den handelsrechtlichen Einzelabschluss aufgezeigt, die einzelnen Rechtsänderungen für den handelsrechtlichen Einzelabschluss von Einzelunternehmern, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften dargestellt und hinsichtlich ihrer Eignung für die verfolgten Ziele analysiert. Darüber hinaus soll ein Ausblick auf weitere Reformüberlegungen gegeben werden.
Durch welche Deregulierungsmaßnahmen sollen Unternehmen entlastet werden?
Welche Änderungen sind bei Bilanzansatz und Bewertung geplant?
Wie sieht die Zukunft der HGB-Maßgeblichkeit für die steuerliche Gewinnermittlung aus?
I. Ziele der Bilanzrechtsreform
Gemäß der Begründung zum BilMoG-E ist es Ziel der Bilanzrechtsreform, das HGB-Bilanzrecht auf Dauer beizubehalten und im Wettbewerb mit den International Financial Re...