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Einkommensteuer | Kosten für den Besuch der Kinder keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (Fortführung des Senatsurteils vom – III R 208/94, BStBl 1997 II S. 54; Bezug: Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 6, § 33 EStG).
Praxishinweise: Durch die Regelungen über den Familienleistungsausgleich (Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld) sind alle Kosten für das Kind abgegolten. Durch das Getrenntleben der Eltern werden deshalb Kosten des Umgangs steuerlich nicht abzugsfähig, da das Getrenntleben der Eltern nicht außergewöhnlich ist. Es handelt sich weiterhin um typische Aufwendungen der Lebensführung, und die typisierende und pauschalierende Regelung des Gesetzgebers ist nach Auffassung des BFH verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.