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Tatrichterliche Würdigung bei der Einstufung eines Fahrzeugs
Bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einstufung eines Fahrzeugs als Pkw oder Lkw macht das Fehlen einer vollständigen (d. h. durchgezogenen) Trennwand zwischen dem Fahrgast- und dem Laderaum eine umfassende tatrichterliche Würdigung sämtlicher technischen Merkmale nicht entbehrlich (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 1, § 8 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG; § 4 Abs. 4 Nr. 1, § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG; § 30 Abs. 1 StVZO; § 100 Abs. 2 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO).
Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass für die Differenzierung zwischen den Fahrzeugarten Pkw und Lkw nicht auf ein einziges Merkmal für die Einstufung abgestellt werden kann. Für die Einstufung als Lkw ist deshalb entscheidend, dass die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung deutlich überwiegt und die Personenbeförderun...