Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 20.06.2007 VIII B 50/07, StuB 24/2007 S. 958

Erfüllung der Zugangsvoraussetzung für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hat die Finanzbehörde einen bei ihr gestellten, jedoch nicht näher begründeten Antrag auf AdV ohne weitere Sachprüfung abgelehnt, so ist für einen anschließenden, nunmehr aber mit Begründung versehenen Antrag auf AdV an das FG die Zugangsvoraussetzung nach § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO gleichwohl erfüllt (Anschluss an , BStBl II S. 744; Bezug: § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO; § 572 Abs. 3 ZPO).

Praxishinweise: Nach § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO ist ein beim Gericht angebrachter Aussetzungsantrag nur zulässig, wenn die Behörde zuvor einen entsprechenden Antrag ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Der eindeutige Wortlaut dieser Vorschrift erfordert nicht, dass der Aussetzungsantrag begründet wurde und sich die Behörde mit der Begründung auseinandergesetzt hat. Eine einschränkende Auslegung dahingehend, dass nur bei einer „quali...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen