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Keine Zustimmungspflicht zu zeitlich ungewissem Sanierungskonzept
Ein Kommanditist ist nicht aus gesellschaftlicher Treuepflicht verpflichtet, zur Durchführung eines zeitlich ungewissen Sanierungskonzepts einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, durch die ein Teil seiner Haftsumme in eine Zahlungspflicht gegenüber der Kommanditgesellschaft umgewandelt werden soll. Befindet sich die Kommanditgesellschaft in der Liquidation, muss ein grundsätzlich möglicher Beschluss der Gesellschafter über die Aufhebung der Liquidation und Fortsetzung der Gesellschaft einstimmig gefasst werden, solange nicht nach dem Gesellschaftsvertrag eine mehrheitliche Beschlussfassung zugelassen ist ( NWB HAAAC-60423).