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Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung
Eine Bilanz kann gem. NWB DAAAC-60527 (BFH/NV 2007 S. 2254) nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert („berichtigt”) werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstandes zum Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dabei ist, wenn eine bestimmte Bilanzierungsfrage nicht durch die Rechtsprechung abschließend geklärt ist, jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als in diesem Sinne „richtig” anzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 46/04, BStBl II S. 688 = Kurzinfo StuB 2006 S. 596).