Filialbetrieb als Teil des produzierenden Backwarenherstellungsbetriebes
Leitsatz
Die durch selbstständige Gewerbetreibende in Kommission betriebenen Filialen einer Großbäckerei sind nicht Teil des zum produzierenden
Gewerbe gehörenden Backwarenherstellungsbetriebes und werden daher nicht von einer der Großbäckerei für ihre eigenen betrieblichen
Zwecke erteilten Erlaubnis zum Betrieb von steuerbegünstigten Strom umfasst.
Die Entnahme des Stroms in den Filialen erfolgt durch rechtlich selbstständige Unternehmer für deren eigene betriebliche
Zwecke, auch wenn die Großbäckerei die Lieferverträge mit dem Energieversorgungsunternehmen geschlossen hat.
Im Rahmen der Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 4 StromStG ist auf die rechtliche Selbstständigkeit eines Unternehmens, wie
sie in der jeweiligen zivilrechtlichen Organisationsform zum Ausdruck kommt abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAC-65911
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 31.01.2007 - 7 K 4492/01
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