Garagenmiete als Sonderbetriebsausgabe bei Bemessung der Nutzungsentnahme des Betriebs-Pkw's nach der 1 %-Regelung
Steuerstraftat bei Verschweigen des korrekten Listenpreises eines Kfz für die 1 %-Regelung
Leitsatz
1. Mietet der atypisch stille Gesellschafter für sein betriebliches Fahrzeug eine im Alleineigentum der Ehefrau stehende Garage
im gemeinsam genutzten Einfamilienhaus, steht der Berücksichtigung angemessener Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben die
Bemessung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht entgegen.
2. Offen blieb, ob eine leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung begangen wird, wenn nicht der korrekte Listenpreis
eines betrieblichen Fahrzeugs einschließlich Sonderausstattung der Berechnung des geldwerten Vorteils bzw. der Nutzungsentnahme
zugrunde gelegt wird.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 544 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2007 S. 4591 DAAAC-65877
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.10.2007 - 6 K 1463/04 B
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