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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 1170/06 EFG 2008 S. 192 Nr. 3

Gesetze: EStG 1999 § 3 Nr. 9

Steuerfreiheit einer Abfindung bei einem Arbeitgeberwechsel im Zusammenhang mit der Verlagerung eines Geschäftsbereichs auf ein neugegründetes Joint-Venture-Unternehmen

Leitsatz

1. Verlagert der Arbeitgeber im Rahmen eines Joint venture einen Geschäftsbereich auf ein Gemeinschaftsunternehmen, dessen Geschäftsleitung durch ein „fremdes”, nicht zum Konzern des Arbeitgebers gehörendes Unternehmen besetzt wird, so kann eine an einen Arbeitnehmer gezahlte Abfindung auch dann nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei sein, wenn der Arbeitnehmer zunächst zeitlich befristet mit der Garantie der anschließenden Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber zu dem Gemeinschaftsunternehmen versetzt, ihm aber in einer Betriebsvereinbarung bei einem arbeitsrechtlichen Wechsel zum Betreiber des Gemeinschaftsunternehmens innerhalb der Versetzungszeit vom bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung zugesagt worden ist und wenn er nunmehr dieses Angebot eines mit einer Abfindung verbundenen Arbeitgeberwechsels annimmt.

2. Auch wenn der Aufhebungsvertrag des Arbeitnehmers mit dem „alten” Arbeitgeber zeitlich erst nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem „neuen” Arbeitgeber unterzeichnet worden ist, hat der „alte” Arbeitgeber die entscheidende Ursache für die Aufhebung des bisherigen Arbeitsvertrages mit der Entscheidung gesetzt, den Geschäftsbereich, in dem der Arbeitnehmer tätig ist, als Eigengeschäft aufzugeben und mit der Erledigung dieser Aufgabe ein neu zu gründendes Gemeinschaftsunternehmen zu beauftragen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 192 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2007 S. 4592
LAAAC-65870

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.09.2007 - 6 K 1170/06

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