Verfügt ein Unternehmer neben seinem unternehmerischen Bereich noch über einen ideellen, nichtunternehmerischen Bereich,
steht ihm kein Vorsteuerabzug zu, wenn die Eingangsleistung für den ideellen Bereich bezogen wurde.
Die Waldinventur einer Forstbetriebsgemeinschaft betrifft auch die Sonderinteressen der einzelnen Mitglieder, weil sie diesen
detaillierte Kenntnisse darüber liefert, wo sich auf der Forstfläche Bäume befinden, die zur wirtschaftlichen Verwertung geeignet
sind. Damit wird ein individueller Vorteil der begünstigten Mitglieder begründet, sodass die Waldinventur einen Bezug zum
unternehmerischen Bereich aufweist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 452 Nr. 7 EFG 2008 S. 261 Nr. 3 DAAAC-65718
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.08.2007 - 16 K 477/06
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