Steuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine Forstbetriebsgemeinschaft für Verwaltung und Beratung
Leitsatz
Zuschüsse der Landwirtschaftskammer an eine Forstbetriebsgemeinschaft für Kosten der Verwaltung und Beratung sowie forstfachliche
Betreuung unterliegen nicht der USt.
Die Zuschüsse sind nicht steuerbar, weil kein Leistungsaustausch zwischen der Landwirtschaftskammer und der Forstbetriebsgemeinschaft
stattfindet. Denn aufgrund der Zuschüsse wird kein eigenes Leistungsverhältnis zwischen der zuwendenden Kammer und der Zuwendungsempfängerin
begründet.
Fundstelle(n): XAAAC-65691
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2007 - 16 K 207/04
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