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Günstigerprüfung bei der „Rürup-Rente”, Günstigerprüfung bei der „Riester-Rente” und Günstigerprüfung beim Kindergeld im Zusammenspiel
I. Sachverhalt
Die unbeschränkt steuerpflichtigen A (Ehemann) und B (Ehefrau) leben in gemeinsamem Haushalt mit ihren beiden Söhnen C (10Jahre) und D (8 Jahre). A ist leitender Angestellter in einem Kaufhaus. B ist Hausfrau und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Für die beiden Söhne haben die Eheleute im Veranlagungszeitraum 2007 jeweils 1 848 € Kindergeld erhalten. S. 45
A und B haben im Veranlagungszeitraum 2007 folgende Einkünfte:
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Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 5 239 € |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 41 622 € |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 1 795 € |
Folgende weitere Angaben sind bekannt:
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Aus der Lohnsteuerbescheinigung von A gehen folgende Angaben
hervor: | |
Bruttoarbeitslohn 2007 | 45 000,00 € |
(Bruttoarbeitslohn 2006 | 40 000,00 €) |
einbehaltene Lohnsteuer vom Bruttolohn | 5 686,00 € |
einbehaltener SolZ | 145,60 € |
einbehaltene KiSt | 213,76 € |
Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung (davon
zur gesetzlichen Rentenversicherung: 4 477,50 €) | 9 450,00 € |
- Beiträge zu einer „Riester-Rente” (A)
| 1 200,00 € |
- Beiträge zu einer „Riester-Rente” (B)
| 300,00 € |
- Beiträge zu einer „Rürup-Rente” (A)
| 1 500,00 € |
- Beiträge zu einer privaten... |