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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 31

Abschreibungsmöglichkeiten und -grenzen nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Maik Richter, Ehrenfriedersdorf

S. 32Der Bundesrat hat am das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet. Der ursprünglich eingebrachte Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der Bundesregierung wurde auf Empfehlung und Bericht des Finanzausschusses hin geändert, in der 100. Sitzung des Bundestages am beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz vom ist im Bundesgesetzblatt Teil I am ab Seite 1912 veröffentlicht. Neben anderen Neuerungen sind auch die Abschreibungsmöglichkeiten modifiziert und teilweise abgeschafft worden.

I. Vorbemerkungen

Eckpunkte der geänderten Abschreibungsvarianten:

  1. Änderung des § 7g EStG mit der neuen Bezeichnung „Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen”;

  2. Abschaffung der degressiven Abschreibung für Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 2 EStG;

  3. Absenkung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG auf 150 € und Einführung eines Wirtschaftsgüter-Pools für Anschaffungen im Wert von 150€ bis 1000 € im § 6 Abs. 2a EStG.

II. Die Neuregelung des § 7g EStG

1. Allgemeines

Aus der vormaligen „Sonderabschreibung und Ansparabschreibung” werden nunmehr „Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschr...

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