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Allgemeines | Kapitaleinkünfte: Besteuerung von „schwarzen Fonds” in Luxemburg
▶ Urteil: Die Besteuerung von sog. schwarzen Fonds in Luxemburg nach § 18 AuslInvestmG ist nicht zulässig, weil die Vorschrift offensichtlich gegen Art. 56 EGV verstößt. Vielmehr sind die Erträge gem. § 20 EStG zu behandeln. Einer Vorlage an den EuGH bedarf es insoweit nicht.