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            OVG 09.10.2007  14 A 2985/05, NWB direkt 51/2007 S. 11
Steuererlass wegen Ertragsminderung durch Vorliegen eines strukturell bedingten Leerstands
Ein Grundsteuererlass gem. § 33 Abs. 1 GrStG kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.