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FG München 12.10.2006 14 K 1092/04, NWB direkt 51/2007 S. 11
Besteuerung eines Reisebusunternehmers
Bei der Besteuerung von Reiseleistungen gelten nach § 25 Abs. 1 und 3 UStG die vom Unternehmer von Dritten bezogenen und an seine Leistungsempfänger im eigenen Namen weiter geleisteten Reisevorleistungen als sonstige Leistung.