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FG München 07.03.2007 14 K 4895/04, NWB direkt 51/2007 S. 11
Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind nicht erfüllt, wenn sich anhand der Angaben in der Rechnung der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers nicht eindeutig und leicht nachprüfbar feststellen lassen.