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FG München 19.04.2007 14 K 3923/04, NWB direkt 51/2007 S. 10
Erlöse aus Patentveräußerung
Der Erlös aus der Patentveräußerung unterliegt der Umsatzsteuer, da er das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung darstellt, die der Kläger im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt hat.