Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch 1-%-Regelung
Mit „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG sind nur Fahrten gemeint, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Werden Arbeitsstätten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen anderer Arbeitgeber angefahren, schließt das die Anwendung des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG aus. Die Nutzung eines überlassenen Pkw im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses stellt einen zusätzlichen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Auch wenn § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG ausdrücklich auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG verweist, tritt dadurch keine Abgeltungswirkung durch die Anwendung der 1-%-Regelung für sämtliche nicht für den Arbeitgeber durchgeführten Fahrten ein. Vielmehr ist ein zusätzlicher Sachbezug zu erfassen, der nach den allgemeinen Grundsätzen des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bemessen ist.