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Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1996 verfassungsgemäß
Es ist ausgeschlossen, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG für 1996 für nichtig erklärt wird, obwohl das BVerfG die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b EStG insoweit für nichtig erklärt hat. Vielmehr ist davon auszugehen, dass trotz gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zugebilligt würde, die auch 1996 einschließt und wegen des Kontinuitätsgebots auch für dieses Jahr anzuwenden ist.