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Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers mit Pensionszusage
Ein geschäftsführender GmbH-Gesellschafter mit Pensionszusage kann bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung Vorsorgeaufwendungen nur in der nach Kürzung des Vorwegabzugs verbleibenden Höhe abziehen, wenn seine Mitgesellschafterin (eine Kapitalgesellschaft) bei unveränderter quotaler Gewinnverteilung keine Pensionszusage erhält.